Moosburg
Fahrlässige Tötung: Wegen einem epileptischen Anfall am Steuer musste eine 17-Jährige sterben
6. Oktober 2014, 17:42 Uhr aktualisiert am 6. Oktober 2014, 17:42 Uhr
Die Schülerin hatte keine Chance: Das Auto kam von hinten auf sie zugerast, während sie sich mit einer Freundin auf dem Gehweg unterhielt. "Ich hörte einen Knall und wollte die Lisa fragen, was das jetzt war, aber da war sie nicht mehr an meiner Seite", erinnerte sich die Freundin vor dem Landgericht an den Vorfall vor mehr als zwei Jahren, der Lisa Marie F. das Leben kostete.
Der Unfallfahrer, der einen epileptischen Anfall erlitten hatte, war vom Amtsgericht Freising wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat verurteilt worden. Dieses Urteil wurde gestern von der Berufungskammer bestätigt.
In einem Punkt waren sich die Prozessbeteiligten einig: "Der Unfall war eine Katastrophe und vermeidbar", wie es der Verteidiger von Mehti G., Dr. Manfred Plautz formulierte. Der Schuldspruch des Amtsgerichts Freising ist rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Angeklagter waren ausschließlich wegen des Strafmaßes in Berufung gegangen. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe zum Ziel, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Sein Mandant habe bis zu dem Unglück keine Anfälle am Steuer gehabt und daher nicht mit derartigen Folgen rechnen müssen, argumentierte Plautz unter anderem. Und: Müsste der Angeklagte ins Gefängnis, wäre die Existenzgrundlage einer Familie mit vier Kindern zerstört. Schließlich kritisierte Plautz noch die Führerscheinstelle des Landratsamts Freising, die trotz Wissens um die Epilepsie des Angeklagten untätig geblieben sei.
Mehti G. war am 14. Juni 2012 in der Freisinger Innenstadt ungebremst auf einen Gehweg gerast. Einem Kfz-Sachverständigen zufolge hatte der 46-Jährige eine Geschwindigkeit von 50 kmh, als er die Schülerin erfasste, die einen Tag später im Krankenhaus ihren schweren Schädel-Hirn-Verletzungen erlag. Das Auffällige am Unfallort sei das Fehlen jeglicher Bremsspuren gewesen, sagte der Gutachter. G. müsse nach der Kollision mit dem Mädchen ungebremst weiter gefahren sein - einem Polizisten zufolge vorbei an zwei Müttern mit ihren Kinderwägen, bis er schließlich in zwei parkende Autos fuhr und dadurch zum Stehen kam. Der Unfall hätte allenfalls vermieden werden können, wenn der Angeklagte schon bei der Auffahrt auf den Bürgersteig abgebremst und reagiert hätte, so der Gutachter. Sein Fazit: "Er muss konstant auf dem Gas geblieben sein."
Es seien Indizien wie die fehlenden Bremsspuren, die dafür sprächen, dass G. einen epileptischen Anfall erlitten habe, sagte der medizinische Sachverständige. Zeugen hätten berichtet, dass G. nach dem Unfall einen "verwirrten und desorientierten Eindruck" gemacht habe. Belegen ließe sich so ein Anfall aber letztlich nicht.
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Dienstag, 7. Oktober, in der Landshuter Zeitung/Moosburger Zeitung.