Wegfall der 2G-Regel
Erleichterung für Modehandel, aber es fehlt noch an Sicherheit
30. Dezember 2021, 17:41 Uhr aktualisiert am 30. Dezember 2021, 17:41 Uhr
Am Mittwoch hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) rechtskräftig entschieden, dass Bekleidungsgeschäfte genauso zur Deckung des täglichen Bedarfs gehören wie Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte. Die 2G-Regelung entfällt somit. Das bedeutet, dass auch die Moosburger Modehäuser Heilingbrunner und Mode Neu ihre Kunden nicht mehr bezüglich ihres Impf- oder Genesenenstatus kontrollieren müssen.
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