Sondernutzungssatzung
Bei den Gebühren hakt es
16. Juli 2020, 11:09 Uhr aktualisiert am 16. Juli 2020, 11:09 Uhr
Von
Sylvia Stadler
Straßen sind für den Verkehr da. Das ist im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz geregelt. Alles andere gilt als Sondernutzung. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus benutzt werden.
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