Bis 1. September
Waffen und Waffenteile müssen dem Landratsamt gemeldet werden
25. August 2021, 15:49 Uhr aktualisiert am 25. August 2021, 15:49 Uhr
Von
Harry Bruckmeier
Die dekorative Flinte an der Wand, Opas Revolver, der seit Jahrzehnten in irgendeiner Schublade im Keller liegt. Wer Waffen samt Zubehör besitzt, sollte jetzt daran denken, seine Wohnung zu entrümpeln. Denn am 1. September, also in knapp einer Woche, tritt das vom Bundestag beschlossene 3. Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft. Damit wird das deutsche Waffenrecht erneut verschärft und die Liste der verbotenen Waffen erweitert.
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