Publikumsverkehr aufs Nötigste beschränkt
Verschärfte Maßnahmen am Kelheimer Amtsgericht
19. März 2020, 15:55 Uhr aktualisiert am 19. März 2020, 17:46 Uhr
![Auch in den Gerichtsgebäuden im Landkreis Kelheim wird der Publikumsverkehr auf das Nötigste beschränkt.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/0/2/6/6/0/5/tok_536299b564a211f0657a3ceb34894a1b/w800_h450_x800_y450_7bc6645d-0200-44ec-a027-452102803e4c_1-50a04602dc08d911.jpg)
Sebastian Gollnow/dpa
Auch in den Gerichtsgebäuden im Landkreis Kelheim wird der Publikumsverkehr auf das Nötigste beschränkt.
Auch das Kelheimer Amtsgericht hat angesichts der weiteren schnellen Ausbreitung des Coronavirus und zur Eindämmung der von diesem ausgelösten Erkrankung verschärfte Maßnahmen umgesetzt. Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt, teilt Sylvia Zorger, die neue stellvertretende Direktorin, mit. Das Gerichtsgebäude sei nur mehr bei dringenden, unaufschiebbaren Anliegen, wie die Teilnahme an Gerichtsverfahren, aufzusuchen.
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