Publikumsverkehr aufs Nötigste beschränkt

Verschärfte Maßnahmen am Kelheimer Amtsgericht


Auch in den Gerichtsgebäuden im Landkreis Kelheim wird der Publikumsverkehr auf das Nötigste beschränkt.

Auch in den Gerichtsgebäuden im Landkreis Kelheim wird der Publikumsverkehr auf das Nötigste beschränkt.

Von Redaktion Hallertau

Auch das Kelheimer Amtsgericht hat angesichts der weiteren schnellen Ausbreitung des Coronavirus und zur Eindämmung der von diesem ausgelösten Erkrankung verschärfte Maßnahmen umgesetzt. Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt, teilt Sylvia Zorger, die neue stellvertretende Direktorin, mit. Das Gerichtsgebäude sei nur mehr bei dringenden, unaufschiebbaren Anliegen, wie die Teilnahme an Gerichtsverfahren, aufzusuchen.

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