Marktrat Au erlässt Satzung
Unterbringung von Obdachlosen juristisch geregelt
29. März 2022, 16:11 Uhr aktualisiert am 29. März 2022, 16:58 Uhr
Von
Harry Bruckmeier
Bis jetzt galt eine nur schwammig formulierte Hausordnung, die natürlich viel Spielraum für Interpretationen bot. Nun hat der Marktrat in seiner Notunterkunft für Obdachlose juristisch für Ordnung gesorgt und per einstimmigem Beschluss eine entsprechende Satzung über die Benutzung der Einrichtung erlassen. Mit der Unterbringung von Flüchtlingen wie jetzt aus der Ukraine hat dies allerdings nichts zu tun.
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