Polizei und Straßenverkehrsbehörde winken ab
Tempo 30 lässt sich juristisch nicht durchsetzen
29. Oktober 2019, 15:12 Uhr aktualisiert am 29. Oktober 2019, 15:12 Uhr
Tempo 30 in Willertshausen und Günzenhausen (Gemeinde Au/Hallertau) lässt sich - in welcher Form auch immer - juristisch nicht durchsetzen. Polizei und Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt haben Geschwindigkeitsbeschränkungen in den beiden Ortsteilen noch einmal überprüft und sind wie schon im Frühjahr übereinstimmend zu der Erkenntnis gekommen, dass sich ein solches Tempolimit in beiden Fällen rechtlich nicht begründen lässt. Davon nahm der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung Kenntnis, ohne eine weitere Entscheidung zu fällen.
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