Auf Gehwegen

Reinigungsverpflichtung für Grundstückseigentümer

Aus aktuellem Anlass erinnert die Stadtverwaltung Mainburg an die Verordnung über die bisweilen unzureichende Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege.


Grundstückseigentümer müssen Hecken, Sträucher und Bäume zurückschneiden.

Grundstückseigentümer müssen Hecken, Sträucher und Bäume zurückschneiden.

Von Redaktion Hallertau

Demnach müssen die Eigentümer von bebauten und auch unbebauten Grundstücken grundsätzlich die angrenzende Straße bis zur Fahrbahnmitte sowie den Gehsteig oder Gehweg zwischen ihren Grundstücksgrenzen auf eigene Kosten reinigen.

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