Auf Gehwegen
Reinigungsverpflichtung für Grundstückseigentümer
1. September 2024, 11:15 Uhr
Von
Redaktion Hallertau
Demnach müssen die Eigentümer von bebauten und auch unbebauten Grundstücken grundsätzlich die angrenzende Straße bis zur Fahrbahnmitte sowie den Gehsteig oder Gehweg zwischen ihren Grundstücksgrenzen auf eigene Kosten reinigen.
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