Verkauf der Therme

Kaisertherme Bad Abbach: Es bleibt bei freiwilliger Berichterstattung

Der Markt Bad Abbach muss dem Landkreis Kelheim gegenüber keine ausführliche Rechenschaft zur Verwendung der Mittel im Zuge des Verkaufs der Kaisertherme ablegen


Der Markt Bad Abbach muss dem Landkreis Kelheim gegenüber keine ausführliche Rechenschaft über die Verwendung der Mittel im Zusammenhang mit der Auflösung des Zweckverbandes der Kaisertherme erstatten.

Der Markt Bad Abbach muss dem Landkreis Kelheim gegenüber keine ausführliche Rechenschaft über die Verwendung der Mittel im Zusammenhang mit der Auflösung des Zweckverbandes der Kaisertherme erstatten.

Es bleibt bei einer freiwilligen Berichterstattung. Der Markt Bad Abbach muss dem Landkreis Kelheim gegenüber keine ausführliche Rechenschaft über die Verwendung der Mittel zum Strukturwandel infolge der Auflösung des Zweckverbandes Kurmittelhaus Bad Abbach und dem damit verbundenen Verkauf der Kaisertherme an einen privaten Investor ablegen. Das hat der Kreistag jetzt mit großer Mehrheit so beschlossen.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat