7-Tage-Inzidenz stabil unter 100

Diese Lockerungen gelten im Kreis Kelheim ab Freitag


Das ist die Corona-Lage im Landkreis Kelheim.

Das ist die Corona-Lage im Landkreis Kelheim.

Von Redaktion idowa

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Kelheim laut RKI am Mittwoch das fünfte Mal in Folge unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 100 - und zum ersten Mal unter 50. Aufgrund der fünfmaligen Unterschreitung werden am Freitag Lockerungen in Kraft treten. Das teilte das Landratsamt Kelheim mit.

Gelockerte Kontaktbeschränkungen, Click and Meet ohne Testpflicht, Öffnungen im Kulturbereich. Ab kommenden Freitag ändern sich folgende Maßnahmen:

  • Privat dürfen sich wieder bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen treffen (Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgerechnet).
  • Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.
  • Kontaktfreier Sport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Unter freiem Himmel ist zusätzlich Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
  • Click & Meet ist wieder ohne Testpflicht möglich.
  • Neben Friseuren und Fußpflege sind auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder zulässig. Die Testpflicht entfällt.
  • Museen, Ausstellungen und andere vergleichbare Kulturstätten können mit Terminvereinbarung wieder öffnen.

Weitere mögliche Öffnungsschritte wird der Landkreis Kelheim im Einvernehmen mit dem Freistaat Bayern in einer Allgemeinverfügung festlegen. Diese wird voraussichtlich am Freitag (28.05.) veröffentlicht und am Samstag (29.05.) in Kraft treten. Zu den Öffnungsschritten zählen:

  • Die Außengastronomie darf für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung öffnen. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein Testnachweis erforderlich.
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen für Besucher mit einem negativen Testnachweis öffnen.
  • Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher mit einem negativen Testnachweis möglich.
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel sind unter der Voraussetzung zulässig, dass alle Teilnehmenden über einen negativen Testnachweis verfügen. Mit negativem Testnachweis ist unter freiem Himmel Sport in Gruppen von bis zu 25 Personen möglich. Die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen sind zu beachten.
  • Fitnessstudios können unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie, dass alle Kunden über einen negativen Testnachweis verfügen, öffnen.
  • Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel können bis zu 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen und negativem Testnachweis zugelassen werden.
  • Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind wieder möglich. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie alle 48 Stunden über einen negativen Testnachweis verfügen.
  • Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung der Außenbereiche von medizinischen Thermen sind für Kunden mit einem negativen Testnachweis erlaubt.
  • Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist können wieder stattfinden.
  • Freibäder können für Besucher mit einem Testnachweis und nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Alle genannten Öffnungen müssen unter Beachtung der jeweils geltenden Rahmenkonzepte erfolgen. Für alle Testnachweise gilt, dass es sich um einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis handeln muss. Unter einem Selbsttest ist ein zugelassener Antigentest gemeint, der unter Aufsicht angewendet wird.