Abensberger Forstamt appelliert

Der Wald ist keine Erddeponie!


Eine starke Zunahme von illegalen Bodenablagerungen beobachtet das Forstamt Abensberg mit zunehmender Sorge. Die Ablagerung von Boden oder Erdaushub im Wald ist aus Gründen des Bodenschutzes verboten. Das abgelagerte Material muss vom Verursacher auf dessen Kosten wieder entfernt werden.

Eine starke Zunahme von illegalen Bodenablagerungen beobachtet das Forstamt Abensberg mit zunehmender Sorge. Die Ablagerung von Boden oder Erdaushub im Wald ist aus Gründen des Bodenschutzes verboten. Das abgelagerte Material muss vom Verursacher auf dessen Kosten wieder entfernt werden.

Von Redaktion Hallertau

Mit großer Sorge beobachtet das Forstamt Abensberg im Landkreis Kelheim laut einer soeben herausgegebenen Pressemitteilung vermehrt illegale Ablagerungen in Wald und Flur. "Unsere heimischen Wälder und Fluren sind Heimat, grüne Lunge und Sehnsuchtsort zugleich. Die Grundlage und Basis unserer Kulturlandschaft sind intakte Böden. Doch diesem grünen Juwel droht Gefahr", so die Behörde in der Babonenstadt.

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