Landratsamt informiert zu Schülerbeförderung und Fahrtkosten
Ab 11. Klasse ist der Schulweg mit dem Bus nicht mehr kostenfrei
9. Februar 2021, 12:21 Uhr aktualisiert am 9. Februar 2021, 12:21 Uhr
![Der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges für den Weg zur und von der Schule kann nur anerkannt werden, wenn die Fahrten notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher sind.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/5/1/5/2/0/3/tok_5f9f770babc43feeac6f264675701e5b/w800_h450_x800_y450_cdb9af8b-9fc9-41e1-b40d-957c68581efe_1-6cf9c337b722dc0d.jpg)
Hans Kistler
Der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges für den Weg zur und von der Schule kann nur anerkannt werden, wenn die Fahrten notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher sind.
Das Landratsamt ist als Aufgabenträger zuständig für die notwendige Beförderung von Schülern bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 zu öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Berufsschulen mit Vollzeitunterricht (z. B. Berufsgrundschuljahr), wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist.
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