"Durch die Pandemie überholt"

Stadt Landshut gibt Haushalt 2020 nur unter Auflagen frei


Die Stadt Landshut rechnet mit hohen Ausgaben bei sinkenden Steuereinnahmen - größtenteils ausgelöst durch das Coronavirus. (Symbolbild)

Die Stadt Landshut rechnet mit hohen Ausgaben bei sinkenden Steuereinnahmen - größtenteils ausgelöst durch das Coronavirus. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Steuereinnahmen brechen ein, die Ausgaben vor allem für Sozialleistungen steigen: Die Coronavirus-Krise hat den Haushalt der Stadt Landshut für das Jahr 2020 zu einer Zitterpartie werden lassen. Vorerst wurden die Mittel nur unter Auflagen bewilligt.

Auch die Stadt Landshut ist auf absehbare Zeit erheblich von der globalen Pandemie-Situation betroffen, wie es in einer aktuellen Pressemitteilung heißt. Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote haben nicht nur bundesweit schwerwiegende Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft, sondern auch auf Gemeinde-Ebene.

Erhebliche Verschlechterung der Einnahmen erwartet

"Die im Rahmen der Haushaltsaufstellung Ende 2019 getroffenen Annahmen zur allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und zur Situation in der Stadt Landshut sind durch die Pandemie größtenteils überholt", stellt Kämmerer Rupert Aigner fest. "Bereits zum heutigen Stand ist zum Beispiel allein bei der Gewerbesteuer mit Mindereinnahmen von rund 15 Millionen Euro zu rechnen." Gründe für diesen Rückgang seien einerseits die Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen, andererseits die Stundung von Steueransprüchen. "Darüber hinaus wird es vor allem im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer bei der nächsten Steuerschätzung am 15. Mai zu starken Abwärtskorrekturen kommen müssen." Außerdem sinken laut Aigner auch die städtischen Einnahmen aus Gebühren und Mieten, so dass insgesamt von einer weiteren erheblichen Verschlechterung der Einnahmen auszugehen sei.

Nächste Steuerschätzung entscheidend

Von der bereits erwähnten Steuerschätzung erhoffen sich Kämmerer Aigner und Oberbürgermeister Alexander Putz wichtige Erkenntnisse: "Diese Daten müssen wir noch abwarten", erklärt Putz. "Danach werden wir unter Beteiligung der zuständigen Gremien des Stadtrats darüber beraten müssen, welche Maßnahmen wir ergreifen müssen, um Zahlungsfähigkeit und Haushaltswirtschaft zu sichern." Bis zu dieser Entscheidung beziehungsweise bis zum Erlass eines Nachtragshaushalts erfolge die Haushaltsfreigabe 2020 daher nur unter Auflagen.

Ämter und Einrichtungen müssen sparen

Diese Einschränkungen entsprechen laut Aigner der sogenannten "haushaltslosen Zeit". Geld ausgeben dürfen städtische Ämter und Einrichtungen damit nur, wenn dies entweder durch ein Gesetz oder einen bestehenden Vertrag begründet oder für die Weiterführung notwendiger Ausgaben unaufschiebbar ist. Neue Aufträge dürfen dagegen nicht vergeben werden, keine neuen Baumaßnahmen begonnen, keine neuen Fahrzeuge angeschafft und auch keine außerplanmäßigen freiwilligen Zahlungen durchgeführt. Ausgenommen hiervon sind laut Aigner Ausgaben beispielsweise für die Feuerwehr oder die notwendige Besetzung von Planstellen.

0 Kommentare:


Bitte melden Sie sich an!

Melden Sie sich an, um kommentieren zu können.

Anmelden