Hinweise für das Abbrennen

Sonnwendfeuer - diese acht Punkte müssen Sie beachten


Damit das Sonnwendfeuer gefahrlos lodern kann, müssen bestimmte Sicherheitshinweise beachtet werden. (Symbolbild)

Damit das Sonnwendfeuer gefahrlos lodern kann, müssen bestimmte Sicherheitshinweise beachtet werden. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Damit beim Abbrennen von Sonnwendfeuern keine Unfälle passieren, sollten Sie unbedingt diese acht Hinweise befolgen.

Das Landratsamt Straubing-Bogen hat Hinweise zum Abbrennen von Sonnwendfeuern herausgegeben. Gerade bei der derzeitigen trockenen Witterung müssen Gefahren so gut es geht vermieden werden. Diese acht Punkte sollten unbedingt befolgt werden.

1. Das Feuer muss der zuständigen Gemeinde angezeigt werden, Polizei und Feuerwehr müssen verständigt werden.

2. Es darf nur naturbelassenes und trockenes Holz verwendet werden. Das Anzünden von Reifen, Kunststoffen, Spanplatten, Möbeln oder Abfällen ist verboten.

3. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände sind einzuhalten. Sie betragen

  • zu Gebäuden aus brennbaren Stoffen mindestens 5 Meter, vom Dachvorsprung aus gemessen
  • zu leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 Meter,
  • zu sonstigen brennbaren Materialien mindestens 5 Meter.

4. Die Feuerstelle muss ständig von Erwachsenen beaufsichtigt werden. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.

5. Erkaltete Brandrückstände und Abfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

6. Die Zulässigkeit von Sonnwendfeuern in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen ist vorab mit dem Landratsamt abzuklären.

7. Das Holz für die Sonnwendfeuer darf erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet werden, damit Tiere, die ihren Unterschlupf im Holz gesucht haben, nicht mit verbrannt werden. Die neu aufgeschichteten Haufen müssen vor dem Entzünden nochmals auf Tiere untersucht werden.

8. Löschwasser sollte vorgehalten werden. Eine freie Zufahrt für die Feuerwehr ist zu gewährleisten.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit darf und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.