Ohne Genehmigung gebuddelt

Archäologische Funde in Vilsbiburg unwiederbringlich zerstört


Das Anwesen Obere Stadt 33 steht unter Denkmalschutz. Die ältesten Balken wurden auf das Jahr 1571 datiert.

Das Anwesen Obere Stadt 33 steht unter Denkmalschutz. Die ältesten Balken wurden auf das Jahr 1571 datiert.

Von Redaktion Vilsbiburg

Es ist "ein absolutes Juwel" geworden, das Neuhofer-Haus in Vilsbiburg. Darin waren sich die Verfahrensbeteiligten am Donnerstag vor dem Amtsgericht einig. Unterschiedlicher Meinung war man indes, was die Durchführung von Erdarbeiten im Zuge der Sanierung vor drei Jahren betrifft. Gisela Floegel, Eigentümerin des Anwesens Obere Stadt 33, hatte diese verrichten lassen, ohne dafür eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzuholen.

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