Bundesverwaltungsgericht
Urteil hat Folgen bei Bauleitplanung in Rottenburg
3. August 2023, 15:41 Uhr
![Das Baugebiet Gisseltshausen. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig seit 2019. Neue Bebauungspläne können nun wohl nicht mehr im Vereinfachten Verfahren nach Paragraph 13b Baugesetzbuch umgesetzt werden. Die Folge: Sie kosten die Kommune mehr Zeit und Geld.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/3/0/7/3/5/9/7/tok_5d6dfadcb08d3b9f5a0fc93814fb4c58/w800_h449_x689_y387_3634a053-b22a-4da5-9ec6-89e6acb89ea8_1-ca700902261231aa.jpg)
Stefanie Wieser
Das Baugebiet Gisseltshausen. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig seit 2019. Neue Bebauungspläne können nun wohl nicht mehr im Vereinfachten Verfahren nach Paragraph 13b Baugesetzbuch umgesetzt werden. Die Folge: Sie kosten die Kommune mehr Zeit und Geld.
Das Vereinfachte Verfahren in der Bauleitplanung, genauer gesagt Paragraph 13 b Satz 1 des Baugesetzbuchs verstößt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts gegen EU-Recht. Die Entscheidung fiel am 18. Juli 2023. Das hat nun Folgen für so manche Gemeinde. Mancherorts heißt es nun bei der Bauleitplanung zurück auf Null.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat