Corona-Fälle in Landshut

Trotz Quarantäne in der Schule: Das sagt die Familie


Ein zweiter Corona-Test, den der Hausarzt der Familie gemacht hat, sei zwischenzeitlich negativ ausgefallen, sagt die betroffene Familie. (Symbolbild)

Ein zweiter Corona-Test, den der Hausarzt der Familie gemacht hat, sei zwischenzeitlich negativ ausgefallen, sagt die betroffene Familie. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

In einer Landshuter Grundschule waren zwei Kinder mehrfach im Unterricht, obwohl sie eigentlich nach einem Corona-Test am Flughafen unter Quarantäne gestanden hätten. Die Familie beruft sich laut Angaben der Stadt auf einen zweiten Test, den der Hausarzt der Familie durchgeführt habe und der negativ gewesen sei.

Obwohl beide positiv auf das Coronavirus getestet worden waren, sind zwei Kinder mehrfach in den Unterricht an der Grundschule St. Wolfgang in Landshut gegangen. Auf Nachfrage hat das zuständige Gesundheitsamt nun neue Erkenntnisse mitgeteilt.

Die beiden Kinder waren am 6. September bei der Einreise aus der Türkei am Flughafen München positiv auf das Coronavirus getestet worden. Trotz Quarantäne sollen sie mehrfach den Unterricht der Klassen 3c und 4e der Grundschule St. Wolfgang besucht haben. Aus ihrer Sicht hatten die Eltern nicht verantwortungslos gehandelt, wie sie jetzt gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt deutlich machten. Die Familie habe am 9. September durch ihren Hausarzt ebenfalls Corona-Tests bei den Kindern durchführen lassen. Diese seien negativ ausgefallen. Die Eltern gingen wohl deshalb davon aus, dass sie die Quarantäne beenden dürfen.

Das sei aber nicht der Fall, betont das Gesundheitsamt in einer Pressemitteilung, die die Stadt Landshut veröffentlicht hat. Die von der Behörde angeordnete Quarantänezeit könne weder durch einen zwischenzeitlich erfolgten Negativtest noch durch einen Hausarzt und schon gar nicht eigenmächtig aufgehoben werden. Dafür ist eine ausdrückliche Anordnung des Gesundheitsamts nötig, für die ein während der Quarantänezeit erfolgter Negativtest jedoch gemäß der bundesweit geltenden Richtlinien des Robert-Koch-Instituts keinen hinreichenden Grund darstelle. Deshalb galt und gilt die für die beiden Kinder zum Infektionsschutz ausgesprochene Quarantäne weiter und läuft erst am kommenden Dienstag, 22. September, ab.

Ungeachtet der neuen Erkenntnisse lägen also weiterhin mehrere Verstöße gegen die Einreisequarantäneverordnung des Freistaats Bayern, die Quarantänevorschriften und die Allgemeinverfügung der Stadt Landshut vom 4. September vor.