Rottenburg

OB- und Stadtratswahl 2020: Wahlvorschläge einreichen


Wer wird bei den Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen im März 2020 antreten? Ab sofort können Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wer wird bei den Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen im März 2020 antreten? Ab sofort können Wahlvorschläge eingereicht werden.

Von Redaktion idowa

Ab sofort können Wahlvorschläge für die am Sonntag, 15. März, stattfindenden Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen 2020 eingereicht werden.

Abgegeben werden können die Vorschläge im Rathaus 2 in der Luitpoldstraße 29 nach telefonischer Vereinbarung. Spätester Abgabetermin ist der 23. Januar um 18 Uhr. Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.

Wählbarkeit und Wahlvorschläge

Für das Amt eines Stadtratsmitglieds ist jede Person wählbar, die am Wahltag Deutsche nach dem Grundgesetz oder Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der EU ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Stadt eine Wohnung hat oder ohne eine Wohnung zu haben, sich in der Stadt gewöhnlich aufhält.

Für das Amt des Oberbürgermeisters kann sich jede Person zur Wahl stellen, die am Wahltag ebenfalls Deutsch und über 18 Jahre alt ist. Für die Wahl des OBs kann auch eine Person gewählt werden, die weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt hat. Nicht gewählt werden können Personen, die am Tag des Beginns der Amtszeit das 67. Lebensjahr vollendet haben.

Unterstützungslisten für Wahlvorschläge in beiden Rathäusern

Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 340 Wahlberechtigten durch Unterschrift in Listen unterstützt werden. Die Unterstützungslisten liegen ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags im Rathaus 2 und im Rathaus in der Altstadt aus. Dort kann man sich bis spätestens 3. Februar, 12 Uhr, eintragen. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Eine Zurücknahme von Wahlvorschlägen ist nur bis 23. Januar, 18 Uhr, zulässig.

Öffnungszeiten Eintragungsräume

Reguläre Öffnungszeiten im Rathaus 2 an der Luitpoldstraße sind montags, dienstags und donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 13 Uhr. Letzter Eintragungstag ist der 3. Februar.

Im Rathaus in der Altstadt liegen die Unterstützungslisten an folgenden Tagen aus: am 20. Dezember von 7.30 bis 13 Uhr; und am 21. Dezember von 8 bis 13 Uhr.

Die jeweiligen Bekanntmachungen sind auch auf der Internetseite der Stadt Landshut zu finden.