Marktgemeinde lehnt auch zweiten nachträglich eingereichten Bauantrag im Adlerweg ab

Aus fürs "Boardinghouse"


Das Wohnhaus am Adlerweg darf nicht als Arbeiterwohnheim betrieben werden, so die einhellige Meinung im Bauausschuss.

Das Wohnhaus am Adlerweg darf nicht als Arbeiterwohnheim betrieben werden, so die einhellige Meinung im Bauausschuss.

Das Modell "Boardinghouse" hat sich in den vergangenen Jahren zu einem neuen Trend entwickelt. Darunter versteht man einen Beherbergungsbetrieb, welcher auf eine Unterbringung für eine längere Zeit ausgelegt ist. Ein "Boardinghouse" sollte es nach den Vorstellungen eines Grundstückbesitzers auch im Adlerweg geben. Doch der Bauausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung bereits den zweiten Bauantrag abgelehnt.

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