Entsorgungseinrichtungen im Landkreis
Ab Montag: FFP2-Maskenpflicht in den Altstoffsammelstellen
22. Januar 2021, 10:36 Uhr aktualisiert am 9. April 2023, 10:42 Uhr
![Ab Montag gilt auf allen Altstoffsammelstellen des Landkreis Landshut FFP2-Maskenpflicht. (Symbolfoto)](https://cdn.idowa.de/imgs/04/5/8/6/8/9/9/tok_e20069370d611f72714d5f2b57f5e70d/w800_h450_x400_y225_bc591c1d-4121-40d1-9ea1-6124cd4ad9eb_1-255005afb2efec7c.jpg)
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Ab Montag gilt auf allen Altstoffsammelstellen des Landkreis Landshut FFP2-Maskenpflicht. (Symbolfoto)
Ab Montag wird auch für die Anlieferer in den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Landshut das Tragen von FFP2-Schutzmasken zur Pflicht. Das teilte das Landratsamt in einer Pressemeldung mit.
Das Sachgebiet Abfallwirtschaft folgt damit einer Empfehlung des Bayerischen Umweltministeriums. Diese Maskenpflicht gilt für sämtliche Entsorgungseinrichtungen des Landkreises - neben den 35 Altstoffsammelstellen auch in der Reststoffdeponie Spitzlberg und den Bauschuttannahmestellen.
Schutz der Bürger und Mitarbeiter
"Wir wollen damit die Bürger schützen, vor allem aber auch die Platzwarte, die während ihrer Arbeit an den Altstoffsammelstellen viele Servicekontakte haben", heißt es aus der Abfallwirtschaft.