Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
Kirchenmusik-Streit: Jeni Böhm bleibt bei Stadtkirche angestellt
20. Oktober 2020, 18:09 Uhr aktualisiert am 20. Oktober 2020, 18:09 Uhr
Kirchenmusikerin Jeni Böhm klagte vergangenes Jahr gegen ihren Arbeitgeber, die Stadtkirche. Vor Gericht wurde die Frage behandelt, ob ein befristeter Vertrag rechtmäßig war. Nein, entschied im April dieses Jahres die Kammer Landshut des Arbeitsgerichts Regensburg. Gegen dieses Urteil legte die Stadtkirche Berufung ein. Doch das Landesarbeitsgericht in München bestätigte am Dienstag das Urteil der ersten Instanz.
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