Landkreis Landshut

Zwischen Saustall und Schweinefleisch: Tierärztin muss 4.800 Euro Strafe zahlen


Symbolfoto: Marc Tirl/dpa

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Von kö

Es begann mit Antibiotika im Schweinefleisch. Bei einer Kontrolle der betreffenden Schweinemasthaltung stießen Mitarbeiter des Veterinäramts auf "einen Kühlschrank mit einem Haufen Medikamente" und jeder Menge Ungereimtheiten - mit denen sich nun Amtsrichter Alfred Zimmerer auseinandersetzen muss.

Laut Staatsanwaltschaft war 2010 in der Schweinehaltung des Landwirts im Landkreis in drei Fällen das von der Tierärztin verordnete Medikament falsch beziehungsweise zu hoch dosiert. Wie die Amtstierärztin des Veterinäramts vor Gericht sagte, war bei einer Schlachtung aufgefallen, "dass das Fleisch nicht so ist, wie es sein sollte". Ein Test sei positiv ausgefallen. Am 2. Juni seien sie und ein Kollege schließlich zur Kontrolle auf dem Hof des Landwirts aufgebrochen. Dort habe man in einem Kühlschrank unter anderem sechs Packungen Tylosin gefunden, so die Ärztin. Das sei als Vorrat gedacht, habe der Landwirt gesagt, als man ihn nach dem Grund für die hohe Menge an Antibiotikum gefragt habe: "Ich kann ja nicht jedes Mal die Tierärztin holen, wenn eines meiner Schweine hustet." Wie die Amtsärztin sagte, ist es auch Tierärzten verboten, Medikamente auf Vorrat, ohne vorangegangene Untersuchung, zu verschreiben. Da Landwirte dies allerdings oft nicht einsehen würden, stünden Landtierärzte unter einem enormen Druck: "Da drohen die Bauern dann einfach damit, dass sie sich einen anderen Tierarzt suchen."

Später soll der Landwirt bei der Kontrolle gesagt haben, dass das Tylosin erst am Morgen von der Tierärztin vorbeigebracht worden sei, da 264 seiner Schweine krank seien. Die Amtstierärztin und ihr Mitarbeiter fanden allerdings nur 15 hustende Schweine vor.

Zimmerer verhängte schließlich eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro. Zeit, sich von ihrer ausführlichen Begegnung mit der Justiz zu erholen, bleibt der Tierärztin nicht: Bereits nächste Woche muss sie sich erneut vor Gericht verantworten. Verhandelt wird eine Ordnungswidrigkeit. Auch hier geht es um eine von ihr betreute Mastschweinehaltung.