Hauptzollamt Landshut
Zoll prüft Taxi- und Mietwagenbranche
27. September 2022, 11:49 Uhr aktualisiert am 27. September 2022, 12:31 Uhr
Am 24. September 2022 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Bundesgebiet Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe überprüft. Im Bereich des Hauptzollamts Landshut wurde in vier Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, ein Fahrer wurde ohne gültigen Führerschein erwischt, wie die Behörde mitteilte.
Insgesamt 44 Beschäftigte des Hauptzollamts Landshut waren dabei im gesamten Bezirk im Einsatz. Sie führten rund 60 Personenbefragungen durch und prüften in 32 Fällen Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren.
Im Personenbeförderungsgewerbe spielt laut Hauptzollamt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. In vier Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In einem Fall wurde ein Fahrer ohne gültigen Personenbeförderungsschein festgestellt. Dieser Vorgang wurde an die zuständige Polizeidienststelle zur weiteren Bearbeitung abgegeben.
Präventiver Charakter
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer kommt.