Änderung im Baurecht
Wenig Gemeinden reagieren mit Satzung
5. April 2021, 16:17 Uhr aktualisiert am 5. April 2021, 18:09 Uhr
![Die Grafik zeigt die Veränderung im Abstandsflächenrecht. Vereinfacht gesagt: Wenn die Wand zehn Meter hoch ist, waren laut Bauordnung vorher zehn Meter Abstand nötig, nun wären es nur noch vier Meter.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/3/7/0/5/5/9/tok_a6b4d08b7c1f525c2f311d9b34db2d75/w800_h450_x496_y279_2cdb1322-c1d9-4fc9-9d56-dfcd2def81eb_1-06751f27891cfe4e.jpg)
Grafik LZ
Die Grafik zeigt die Veränderung im Abstandsflächenrecht. Vereinfacht gesagt: Wenn die Wand zehn Meter hoch ist, waren laut Bauordnung vorher zehn Meter Abstand nötig, nun wären es nur noch vier Meter.
Von 1 H (einmal die Wandhöhe) auf 0,4 H bei der Abstandsflächentiefe - das war eine der Hauptänderung der Bayerischen Bauordnung, die zum 1. Februar neu in Kraft trat. Ziel ist es, mehr Fläche zu nutzen; dafür schrumpfen aber die Abstände. Ein paar Gemeinden sind davon nicht begeistert und erlassen eine Satzung, damit weiterhin die bisherigen Abstände gelten. Manch einer kritisiert ein ganz anderes Problem: Bauen im Außenbereich.
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