Änderung im Baurecht
Wenig Gemeinden reagieren mit Satzung
5. April 2021, 16:17 Uhr aktualisiert am 5. April 2021, 18:09 Uhr
Von
Stefanie Wieser
Von 1 H (einmal die Wandhöhe) auf 0,4 H bei der Abstandsflächentiefe - das war eine der Hauptänderung der Bayerischen Bauordnung, die zum 1. Februar neu in Kraft trat. Ziel ist es, mehr Fläche zu nutzen; dafür schrumpfen aber die Abstände. Ein paar Gemeinden sind davon nicht begeistert und erlassen eine Satzung, damit weiterhin die bisherigen Abstände gelten. Manch einer kritisiert ein ganz anderes Problem: Bauen im Außenbereich.
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