Gericht entscheidet vorerst zu Gunsten der BI
Roßberg: Etappensieg für Bürgerbegehren
23. Dezember 2019, 17:16 Uhr aktualisiert am 23. Dezember 2019, 17:16 Uhr
Von
Stefanie Wieser
Wie ein Paukenschlag ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Streitfall ums Baugebiet Roßberg gefallen: Die Gemeinde darf laut Bescheid vom 19. Dezember nun vorerst keine Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet durchführen oder Grundstücke, die die BI freihalten will, verkaufen. Das gilt so lange, bis im Hauptverfahren die Frage zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geklärt ist. Die Begründung des Gerichts zum Eilantrag macht den BI-Vertretern diesbezüglich aber Mut.
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