Kompromiss in Landshut
Putz: Jugendherberge soll bis Ende 2023 weiterbetrieben werden
24. November 2022, 10:31 Uhr aktualisiert am 24. November 2022, 10:49 Uhr
Bei einem kurzfristig anberaumten Treffen im Alten Plenarsaal des Rathauses hat der Landshuter Oberbürgermeister Alexander Putz am Montagvormittag den drei Sprechern des Bürgerbegehrens "Rettet die Jugendherberge - Ja zum Ottonianum" Fabian Dobmeier, Isabel Käsbauer und Kim Celin Seibert einen Kompromiss angeboten. Das teilte die Stadt mit.
Demnach wird Putz dem Stadtrat vorschlagen, einen im Juli gefassten Beschluss auszusetzen, wonach die Jugendherberge bis zum Jahresende zu schließen ist. Stattdessen soll der Betrieb im Ottonianum bis Ende 2023 fortgeführt werden. Die drei Sprecher des Bürgerbegehrens nahmen dieses Kompromissangebot an und erklärten sich im Gegenzug damit einverstanden, die gesetzlich vorgesehene Frist zur Durchführung eines Bürgerentscheids von drei auf maximal sechs Monate zu verlängern.
Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Stadtrat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt hat. Die entsprechende Entscheidung ist im Rahmen des Plenums am kommenden Freitag zu erwarten; die Zustimmung gilt als Formalie. Auch über den Weiterbetrieb der Jugendherberge bis Ende 2023 soll der Stadtrat bereits am Freitag befinden. Darüber und über die Gründe für seinen Kompromissvorschlag informierte OB Putz noch am Montagabend die Mitglieder des Hauptausschusses.
Wesentliches Ziel des Bürgerbegehrens aufgreifen
"Mit dem ununterbrochenen Weiterbetrieb der Jugendherberge im Ottonianum bis Ende 2023 würden wir ein wesentliches Ziel des Bürgerbegehrens aufgreifen, das sich allerdings nicht direkt aus dessen Fragestellung ergibt", betonte Putz. Diese zielt bekanntlich darauf ab, die Stadt zur Suche nach einem Investor zu verpflichten, um den Weiterbetrieb der Jugendherberge im Ottonianum zu ermöglichen.
Aus der Formulierung sei dagegen nicht unbedingt zu schließen, dass der Betrieb der Jugendherberge zwischenzeitlich, konkret vor und während der Investorensuche, nicht eingestellt werden dürfte, so Putz. Zudem könne ein gültiger Stadtratsbeschluss - in diesem Fall jener zur Schließung der Jugendherberge spätestens zum Jahresende - nicht durch ein Bürgerbegehren, sondern nur durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid aufgehoben werden.
"Gebot der demokratischen Fairness"
Aus Respekt vor dem klar erkennbaren Willen, den die Unterzeichnenden mir ihrer Unterschrift zum Ausdruck gebracht hätten, wolle er jedoch nicht den Eindruck erwecken, die Stadt würde mit einer Schließung der Jugendherberge noch vor einem etwaigen Bürgerentscheid Fakten schaffen, betonte der Oberbürgermeister. "Der Schritt, die Jugendherberge bis Ende 2023 weiter zu betreiben, ist für die Stadt zwar juristisch nicht unbedingt nötig, nach meiner Überzeugung aber ein Gebot der demokratischen Fairness.
Außerdem würden Stadtrat und Verwaltung damit ein klares Signal senden: Wir nehmen das Anliegen dieses Bürgerbegehrens sehr ernst." Die drei Sprecher des Bürgerbegehrens begrüßten den Vorschlag des Oberbürgermeisters einhellig. "Das ist für uns und alle Unterstützerinnen und Unterstützer ein erster, wichtiger Erfolg auf dem Weg, die Jugendherberge im Ottonianum dauerhaft zu sichern. Darüber freuen wir uns sehr", so Isabel Käsbauer. Für das Entgegenkommen seien die Initiatoren dankbar und im Gegenzug gerne dazu bereit, mit einem eventuellen Bürgerentscheid maximal sechs Monate zu warten.
Kriterien für Investorensuche sollen erarbeitet werden
"Sofern der Stadtrat dem Vorschlag am Freitag zustimmt, wäre der Weiterbetrieb der Jugendherberge ja bis Ende 2023 und damit in jedem Fall bis zur Durchführung eines Bürgerentscheids gesichert." Den durch die Fristverlängerung gewonnenen, zeitlichen Spielraum wollen OB Putz und die Sprecher des Bürgerbegehrens indes dazu nutzen, um im Konsens Kriterien für die mit dem Bürgerbegehren angestrebte Investorensuche zu erarbeiten.
"Mein Ziel bleibt, die Fragestellung des Bürgerbegehrens per Stadtratsbeschluss zu übernehmen und daraus einen entsprechenden Arbeitsauftrag für die Verwaltung zu formulieren. Damit wäre ein Bürgerentscheid dann gar nicht nötig", sagte Putz. Aus seiner Sicht seien für die angestrebte gemeinsame Lösung aber nicht nur der erwähnte verbindliche Kriterienkatalog, sondern auch ein fester Zeithorizont für die Dauer der Investorensuche nötig - die selbstverständlich unter Einhaltung aller etwaigen vergaberechtlichen Bestimmungen zu erfolgen hat. "Diese Voraussetzungen wollen wir in den kommenden Monaten gemeinsam schaffen."