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P77 bei Altheim: Raumordnungsverfahren nicht nötig
10. Dezember 2021, 13:37 Uhr aktualisiert am 10. Dezember 2021, 14:26 Uhr
Von
Stefanie Wieser
Für die Leitung vom Netzverknüpfungspunkt Isar zum Umspannwerk Altheim (P77) wird kein Raumordnungsverfahren notwendig sein, weil es sich bei der geplanten 380-kV-Leitung Isar - Altheim (plus Teilstück Adlkofen) nicht um ein erheblich überörtlich raumbedeutsames Vorhaben im Sinn des Bayerischen Landesplanungsgesetzes handelt. Das hat jüngst die Regierung von Niederbayern entschieden, wie deren Pressesprecherin Katharina Kellnberger auf Nachfrage mitteilte.
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