Landshut/Freising
Malachitgrün in Fischen: Anklage gegen Züchter erhoben
6. Mai 2019, 9:32 Uhr aktualisiert am 6. April 2023, 9:26 Uhr
Im September 2018 wurde in mehreren Fischzuchten im Raum Freising der verbotene Stoff Malachitgrün nachgewiesen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Landshut Anklage gegen einen Fischzüchter und einen seiner Mitarbeiter erhoben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50-Jährigen und seinem 26-jährigen Angestellten vor, wissentlich Malachitgrün in eine Aquakultur ihres Betriebes geleitet zu haben. Malachitgrün ist ein Tierarzneimittel, das sehr erfolgreich bei der Bekämpfung von Infektionen bei Fischen eingesetzt wird. Für Menschen ist es dagegen potenziell gesundheitsschädlich, weswegen es in der Lebensmittelproduktion strikt verboten ist und auch nicht in geringsten Mengen zum Einsatz kommen darf. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das den beiden Männern auch bewusst war, sie das Präparat aber trotzdem verwendeten. Daher wirft sie ihnen einen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht vor. Das Gesetz sieht hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Gleichzeitig stellt die Tat auch einen strafbaren Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz dar. Hier wird eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe angedroht.
Der 26-jährige Angestellte selbst gab an, das Malachitgrün versehentlich in die Aquakultur eingebracht zu haben. Er habe in der Scheune des Betriebs eine alte Milchkanne gefunden, an deren Boden sich eine unbekannte Substanz befand. Die Kanne habe er an der Südseite des Teichs ausgewaschen und zwei Tage später entsorgt. Der Inhaber der Fischzucht äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.
Auch bei zwei weiteren Fischzuchtbetrieben im Raum Freising wurden positive Proben auf Malachitgrün festgestellt, hier hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aber mittlerweile eingestellt. Sie geht davon aus, dass die beiden nicht Verursacher der Kontamination sind. Dafür spreche unter anderem, dass die Betriebe durch gemeinsame Gewässer verbunden sind, in den beiden anderen Betrieben die gemessenen Malachitgrünwerte aber deutlich niedriger waren.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun das Amtsgericht Freising zu entscheiden.
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