Aufatmen in Sachen Vogelgrippe
Landratsamt Landshut hebt Beobachtungsgebiet auf
6. Mai 2021, 12:13 Uhr aktualisiert am 6. Mai 2021, 12:29 Uhr
Nachdem in der vergangenen Woche in die vorsorgliche Stallpflicht für Hausgeflügel aufgehoben werden konnte, ist ab sofort auch das gesonderte "Beobachtungsgebiet" in diesem Zusammenhang Geschichte. Das Staatliche Veterinäramt Landshut hatte dieses Gebiet im südlichen Landkreis Landshut festgelegt, weil es im Nachbarlandkreis Mühldorf am Inn einen lokalen Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI H5N8) gegeben hat, wie die Vogelgrippe mit wissenschaftlichem Namen heißt. Die vom Gesetzgeber festgelegten Einschränkungen hatten unter anderem Einfluss auf den Verkauf von lebenden und geschlachteten Hühnern sowie von Eiern.
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