Landratsamt Landshut
Empfehlungen für Nikolausdienste
3. Dezember 2021, 17:17 Uhr aktualisiert am 3. Dezember 2021, 17:17 Uhr
Schon immer ist die vorweihnachtliche Adventszeit für alle Altersgruppen etwas Besonderes. Fest steht allerdings, dass die Nikolausbesuche pandemiebedingt auch 2021 nicht wie gewohnt stattfinden können. Das Landratsamt Landshut hat deshalb wie die anderen niederbayerischen Landkreise versucht, eine Empfehlung zu erarbeiten, unter welchen Maßgaben die regionalen Traditionen rund um den Nikolaustag in diesem Jahr möglich sein können.
Wichtig ist, dass alle Beteiligten für den Schutz der Bevölkerung und die gegenseitige Rücksichtnahme einstehen, um ein weiteres Ansteigen der Infektionszahlen, gerade auch im privaten Bereich, zu vermeiden.
Das Infektionsgeschehen im Landkreis und im gesamten bayerischen Raum ist zwar seit wenigen Tagen etwas rückläufig, aber nach wie vor hoch. Die besorgniserregende Situation in den Kliniken und die damit verbundenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems machen auch in diesem Jahr besondere Regelungen für Veranstaltungen notwendig.
Nikolausbesuch am besten im Freien
Das Landratsamt Landshut spricht deshalb folgende Empfehlung für die Durchführung des Nikolausbrauchtums aus: Der Besuch des Nikolaus innerhalb von gottesdienstlichen Feiern ist gestattet. Weihnachtsmärkte sind dagegen untersagt, somit entfällt auch der traditionelle Besuch des Nikolauses im Rahmen derartiger Veranstaltungen. Erlaubt ist, dass der Nikolaus mit seinen Begleitern durch die Straßen geht und im Vorbeigehen Grußbotschaften übermittelt oder kleine Geschenke überreicht. Private Nikolausbesuche in den Häusern beziehungsweise in privaten Räumlichkeiten sind aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens im Landkreis im Rahmen der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (zwei Hausstände, maximal fünf Personen) möglich. Sie sollten aber am besten im Freien (zum Beispiel im Garten) unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften stattfinden. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist dabei immer zu beachten. Auch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Brauchtumsdarsteller im Rahmen der 2Gplus-Regel wird empfohlen. Ansammlungen größerer Menschenmengen sollen im privaten Bereich vermieden werden. Die Anzahl der gemeinsam zu den Hausbesuchen gehenden Brauchtumsdarsteller sollte sich auf möglichst wenige Personen (maximal zwei Aktive) beschränken - der Krampus kann also mitkommen. Personen mit Covid-19-typischen Krankheitssymptomen sollten auf keinen Fall teilnehmen. Verantwortlich für die Einhaltung und Beachtung der geltenden Hygienevorschriften sind der Veranstalter sowie die gastgebende Familie. Im Übrigen gelten auch die Regelungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Landrat Peter Dreier bedauert es sehr, dass ein weiteres Jahr die Brauchtümer in der Weihnachtszeit nicht wie vor der Pandemie begangen werden können: "Aber die aktuelle Situation fordert uns nochmal alle - gerade in der jetzigen, schwierigen Phase braucht es mehr Umsicht und Rücksicht aufeinander denn je."