Landkreis Landshut
Ehefrau zur Prostitution gezwungen? Fotograf wegen Zuhälterei vor Gericht
21. Januar 2015, 16:03 Uhr aktualisiert am 21. Januar 2015, 16:03 Uhr
Sex und Haushalt - das sind zwei Themen, die zumindest in der Beziehung zwischen Doreen und Michael L. immer wieder für Konfliktpotential gesorgt haben. Folgt man Michael L., so war seine Frau vom Haushalt derart überfordert, dass er ihr eine Putzfrau zur Seite stellte. Doch anstatt einer sauberen Wohnung fand er die beiden Damen angeregt plaudernd bei eine Latte Macchiato vor, als er mittags von der Arbeit nach Hause kam, sagte der 54-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht. Weil er beim Anblick der Damen ausgerastet und seine 33-jährige Frau unter anderem an den Haaren durch die Wohnung gezerrt haben soll, muss sich der Fotograf derzeit vor der vierten Strafkammer wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft lautet aber auf Zuhälterei.
Laut Anklage ging Doreen L. seit Anfang des Jahres 2012 zunächst freiwillig der Prostitution nach. Grund hierfür war die angespannte finanzielle Lage des Ehepaars. Michael L. soll seine Frau gemanagt haben, indem er sie im Internet präsentierte, die Termine mit den Freiern besprach und auch den Preis festlegte. Bis August 2012 soll es zu etwa 40 bis 50 Treffen mit Freiern gekommen sein. Ab September ging die 33-Jährige nicht mehr der Prostitution nach, da sie ein Kind bekam. Da sie aber auch in ihrem Beruf als Altenpflegerin nicht mehr arbeiten konnte, ging es dem Paar finanziell schlecht. Man lebte vom Eltern- und Kindergeld. Michael L. trug laut Anklage wenig zur Finanzierung des Lebensunterhalts bei. Vielmehr soll er seine Frau dazu aufgefordert haben, erneut ihre sexuellen Dienste anzubieten. Das verdiente Geld musste Doreen D. komplett an ihren Mann abgeben, der es ausschließlich für sich verwendete.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Fotografen neben Handgreiflichkeiten in mindestens zehn Fällen gegenüber seiner Frau auch zur Last, die siebenjährige Stieftochter misshandelt zu haben. Im Winter 2011/2012 soll er dem in der Küche auf einem Stuhl sitzenden Kind mit einem Kochlöffel so auf die Schulter geschlagen haben, dass dieser abbrach. Ab Januar 2013 soll er das Mädchen zudem regelmäßig mit einem schweren Buch auf das Hinterteil gezüchtigt haben. Schließlich soll Michael L. noch heimlich die bereits erwähnte Freundin seiner Frau bei sexuellen Handlungen mit einem Freier gefilmt haben. Letzteres räumte der 54-Jährige unumwunden ein. Die restlichen Anklagepunkt bestritt er jedoch oder stellte sie anders dar. Bei dem Vorwurf der Zuhälterei, der von Michael L. "rundweg" bestritten wird, wurde die Öffentlichkeit sowohl für die Dauer der Aussage von L. als auch für die seiner Frau am Nachmittag ausgeschlossen.
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.