Landkreis Landshut
Dreier kritisiert Umgang mit verstorbenen Corona-Infizierten
29. April 2020, 13:55 Uhr aktualisiert am 8. April 2023, 22:28 Uhr
"Da der Sarg nicht wieder geöffnet werden darf, ist eine Abschiednahme am offenen Sarg in diesen Fällen nicht möglich." Dieser Satz stand in einem Schreiben des Bayerischen Gesundheitsministeriums Ende vergangener Woche - und genau dieser Satz stößt Landrat Peter Dreier sauer auf.
"Bei allem Verständnis für die Vorsicht und die Maßnahmen um das mögliche Infektionsrisiko zu senken: Den Angehörigen in ihrer schwersten Stunde zu verwehren, einen geliebten Menschen noch ein letztes Mal zumindest kurz zu sehen, das kann ich nicht verstehen." Zumal es durchaus Möglichkeiten gibt, dass die Angehörigen bei der Verabschiedung geschützt sind - beispielsweise mit dem Tragen entsprechender Schutzausrüstung. Das teilte das Landratsamt Landshut am Mittwoch mit.
Es sei bereits schlimm genug, dass für alle Verstorbenen nicht die gewünschte Trauerfeier möglich sei, so Dreier. Denn derzeit dürfen ausschließlich engste Familienangehörige (zehn bis maximal 15 Personen), unter Einhaltung des Mindestabstandes, an der Beerdigung teilnehmen. Eine Trauerfeier mit Freunden, Bekannten und Kollegen kann nur zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
Dreier versprach, den Ermessensspielraum seiner Behörde möglichst auszureizen, damit die Angehörigen sich würdevoll vom Verstorbenen verabschieden können: "Denn sie waren jahrzehntelang Ehepartner, Eltern, Geschwister, Großeltern. So viel Würde müssen wir jedem Verstorbenen und seiner Familie lassen - egal an was der Betroffene letztlich verstorben ist."