Nachweis nötig

Auf der „Bartlmäwiesn“ in Landshut gilt nun die 3G-Regel


Auf der Bartlmäwiesn gilt nun auch die 3G-Regel. (LZ-Archiv)

Auf der Bartlmäwiesn gilt nun auch die 3G-Regel. (LZ-Archiv)

Von Redaktion idowa

Die seit Donnerstag geltende 3G-Regel gilt nun auch auf der Bartlmäwiesn. Das teilte die Stadt in einer Pressemeldung mit. Das heißt, dass Besucher einen Nachweis darüber erbringen müssen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler (auch in den Ferien). Grundlage für die Regelung ist 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wonach Volksfeste zwar untersagt bleiben; für Ersatzveranstaltungen, die im Wege von Einzelfallausnahmen möglich bleiben - wie die Bartlmäwiesn -, gilt jedoch inzidenzunabhängig die 3G-Regel.

Die Stadt bittet darum, den Nachweis im Eingangsbereich zur Bartlmäwiesn vorzulegen. Alle Besucher werden angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und wo dies nicht möglich ist, wird empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Die Bartlmäwiesn findet noch bis Sonntag, 5. September, statt. Öffnungszeiten sind am Donnerstag und Sonntag von 11.30 bis 21 Uhr sowie am Freitag und Samstag von 11.30 bis 22 Uhr.