Wildunfall in Landshut

"An Dreistigkeit kaum zu überbieten": Tierquälerei auf die besonders rücksichtslose Art


ist aber verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu rufen. (Symbolfoto: Patrick Pleul, dpa) Wildunfälle lassen sich nicht immer verhindern. Wer ein Tier anfährt,

ist aber verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu rufen. (Symbolfoto: Patrick Pleul, dpa) Wildunfälle lassen sich nicht immer verhindern. Wer ein Tier anfährt,

Von red

In Landshut kam es erst am Mittwoch wieder zu so einem Vorfall - allerdings einem, der "an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist", so Polizeipressesprecher Stefan Scheibenzuber.

Zunächst hatte ein Unbekannter ein Reh auf der Hagrainer Straße angefahren, sich jedoch nicht weiter um das verletzte Tier gekümmert. Auch ein weiterer Verkehrsteilnehmer fuhr einfach achtlos über das auf der Straße liegende Reh. Erst nach diesem Vorfall kümmerte sich ein Zeuge um das Tier, zog es von der Straße und verständigte die Polizei. Der herbeigerufene Förster erlöste das Reh schließlich von seinem Leiden.

In den seltensten Fällen wissen die Verkehrsteilnehmer, welcher Jagdpächter für das Tier zuständig ist. Es ist also sinnvoll, sofort bei der Polizei anzurufen, die sich dann auch um alle weiteren Schritte kümmert. "Sollte der Jagdpächter jedoch nicht erreichbar sein, so können auch die Beamten das angefahrene Tier mit einem gezielten Schuss von seinem Leiden befreien", sagte Scheibenzuber.

Ein verletztes Tier auf der Straße liegenzulassen, ist kein Kavaliersdelikt. Ein Verhalten wie in dem beschriebenen Fall könne durchaus Konsequenzen haben - die Einleitung eines Strafverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. "Es kommt natürlich immer darauf an, ob einem Tier unverhältnismäßig Schmerzen zugefügt werden", so der Pressesprecher, "das zu beurteilen, ist dann Sache der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts."

Hinweise auf die Unfallverursacher vom Mittwoch nimmt die Polizei unter Telefon 0871/92520 entgegen.