Über Werbeanlagen im Bauausschuss diskutiert

Wie wird geworben?

Bisherige Satzung vor Gericht nicht haltbar


Auch Schilder, die über Geschäften angebracht werden, laufen unter der Bezeichnung "Werbeanlage". Sie könnten laut dem neuen Satzungsentwurf nur eine bestimmte Flächengröße besitzen. Alte, bereits genehmigte Anlagen stehen unter Bestandsschutz.

Auch Schilder, die über Geschäften angebracht werden, laufen unter der Bezeichnung "Werbeanlage". Sie könnten laut dem neuen Satzungsentwurf nur eine bestimmte Flächengröße besitzen. Alte, bereits genehmigte Anlagen stehen unter Bestandsschutz.

Wie darf in der Stadt geworben werden? Diese Frage ist in den Sitzungen des Bauausschusses schon oft aufgekommen. So auch in der Sitzung am Donnerstagabend, als Michael Schmidt-Ramsin seinen Neuentwurf der Satzung präsentierte. Wie diese aber in Zukunft aussehen soll, konnte nicht endgültig geklärt werden.

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