Landwirte informierten sich über die Regelungen der Düngeverordnung

Rote, weiße und grüne Gebiete


MR-Vorstand Willi Haslbeck, Dritter BBV-Kreisobmann Stefan Rothlehner, VlF-Vorstand Sebastian Dickow, MR-Berater Wolfgang Sturm, Pflanzenschutzberater Martin Wenninger, Sachgebietsleiter Ottmar Maidl, Direktorin Monika Deubzer

MR-Vorstand Willi Haslbeck, Dritter BBV-Kreisobmann Stefan Rothlehner, VlF-Vorstand Sebastian Dickow, MR-Berater Wolfgang Sturm, Pflanzenschutzberater Martin Wenninger, Sachgebietsleiter Ottmar Maidl, Direktorin Monika Deubzer

Von Redaktion Landau

Die neue Düngeverordnung ist am 1. Juni 2017 in Kraft getreten. Unter anderem ist darin festgeschrieben, dass sogenannte "rote Gebiete" ausgewiesen werden und mit zusätzlichen Auflagen bei der Düngung belegt werden. Was das konkret heißt, wurde am Dienstag genauer erörtert. Wieder wird das "Bürokratiemonster", das vor allem die Nebenerwerbslandwirte erdrückt, vergrößert. Denn nicht nur in der Praxis, sondern auch auf dem Schreibtisch nimmt der Aufwand zu. Das Thema brennt den Landwirten unter den Nägeln.

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