Geringe Auslastung

Ministerium äußert sich zu Schließung der Jugendarrestanstalt Landau

Wie nun auch das Bayerische Staatsministerium der Justiz bestätigt hat, wird die Jugendarrestanstalt (JAA) Landau mit ihren 26 Haftplätzen zum Ende des Jahres 2025 geschlossen. Betroffen sind davon zehn Angestellte.


Lediglich die vergitterten Fenster weisen auf die Nutzung des Gebäudes in der Hochstraße 17a als Jugendarrestanstalt hin.

Lediglich die vergitterten Fenster weisen auf die Nutzung des Gebäudes in der Hochstraße 17a als Jugendarrestanstalt hin.

Die mit der Schließung verbundenen Folgen für das Personal seien begrenzt, heißt es im Antwortschreiben des Ministeriums auf eine Anfrage unserer Mediengruppe. Da gleich mehrere Justizvollzugsanstalten im näheren Umfeld vorhanden seien, in denen eine Weiterbeschäftigung erfolgen könne, sei man "sehr zuversichtlich", dass die Schließung für die Bediensteten sozialverträglich umgesetzt werden könne.

Der Entscheidung sei eine eingehende Prüfung und umfassende Abwägung vorausgegangen. Die Anstaltsschließungen seien "sinnvoll und notwendig", unter anderem, weil Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten seien, wozu auch ausreichende Belegungsquoten zählten. Die JAA Landau, die zur Hauptanstalt Landshut gehört, habe im Mittel Belegungsquoten von 20 bis höchstens 30 Prozent.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) betrachte kleine und kleinste Justizvollzugseinrichtungen als vergleichsweise unwirtschaftlich, teilt das Ministerium mit, weshalb der ORH dem Staatsministerium der Justiz im Rahmen der Rechnungsprüfung aufgetragen habe, die Möglichkeit einer Schließung zu prüfen. Diese Prüfung habe ergeben, dass der Weiterbetrieb der JAA Landau nicht sinnvoll sei.

Neben der JAA Landau sollen auch die Justizvollzugsanstalten Neuburg a.d. Donau (derzeit 51 Haftplätze und 25 Mitarbeiter-Planstellen) und Ingolstadt (44 Haftplätze im offenen Vollzug und 11,75 Planstellen) geschlossen werden.