Landgericht Landshut

In Psychose mit Messer zum Nachbarn


Zu gering waren die Taten, um den Angeklagten wegzusperren.

Bei einer Personenkontrolle an einer Bushaltestelle flippte ein 38-Jähriger aus und würgte im weiteren Verlauf einen Polizisten. Der Altdorfer hatte sich zuvor geweigert, einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen.

Von Redaktion Landau

Es war ein Dilemma für die sechste Strafkammer des Landgerichts. In den vergangenen Wochen hatte sie sich mit dem Fall eines an einer paranoiden Schizophrenie leidenden Landshuters auseinanderzusetzen, dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus 2019 von der ersten Strafkammer angeordnet worden war. Der BGH hatte das Urteil 2020 jedoch aufgehoben. Die Anlasstaten seien zu gering gewesen, um den bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen 31-Jährigen auf unbefristete Zeit wegzusperren, hieß es zur Begründung.

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