Illegale Falle aufgestellt
Amtsgericht Landau verurteilt Jäger zu Geldstrafe
1. Dezember 2021, 18:50 Uhr aktualisiert am 1. Dezember 2021, 19:41 Uhr
![Biber stehen in Bayern unter Artenschutz. Wer ihnen nachstellt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/6/6/9/1/9/1/tok_8852fa319cd1d964841fee79da0f88ee/w800_h449_x693_y390_0a99c51a-04c1-43b6-b472-aa3cad0f7d67_1-a1b4c480aef691b6.jpg)
Patrick Pleul/dpa
Biber stehen in Bayern unter Artenschutz. Wer ihnen nachstellt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
Von
Redaktion Landau
Das Amtsgericht hat im Fall einer illegal aufgestellten Biberfalle eine Geldstrafe von 2 400 Euro ausgesprochen. Die in Bayern unzulässige Reusenfalle war direkt neben einem Biberbau in Tunzenberg aufgebaut worden. Ein gefangener Biber konnte unversehrt befreit werden.
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