VPI Deggendorf
Müll in der Landschaft und ein ausstehender Haftbefehl
12. Oktober 2018, 10:32 Uhr aktualisiert am 12. Oktober 2018, 10:32 Uhr
Metten: Illegale Müllablagerung
Am Mittwoch stellten Beamte der Wasserschutzpolizei Deggendorf während ihrer Streifenfahrt eine illegale Müllablagerung fest. Am linksseitigen Donauufer haben bislang Unbekannte auf Höhe Metten eine größere Menge an Hausmüll abgelagert. Der Bauhof Metten wurde verständigt und um Beseitigung des Unrats ersucht. Die Wasserschutzpolizei Deggendorf bittet unter 0991/3896-0 um sachdienliche Hinweise.
A3/Iggensbach: Haftbefehl vollstreckt
Am Donnerstagnachmittag stellten Beamte der Verkehrspolizei Deggendorf an der Anschlussstelle Iggensbach zur A3, Fahrtrichtung Passau, bei einer Lkw-Kontrolle fest, dass der Fahrer aus Oberbayern zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Mann konnte jedoch durch Bezahlung einer alternativ angebotenen Geldstrafe einer Inhaftierung entkommen. Einen Teil der Summe musste allerdings seine Mutter bei einer oberbayerischen Polizeiinspektion einbezahlen. Erst dann durfte der Lkw-Fahrer weiterfahren.
A3/Hunderdorf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Donnerstagnachmittag kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizei Deggendorf auf einer Rastanlage an der A3 bei Hunderdorf, Fahrtrichtung Passau, ein Auto aus Baden-Württemberg. Der in Deutschland lebende, ungarische Fahrer zeigte bei der Kontrolle einen ungarischen Führerschein vor. Eine Fahndungsüberprüfung ergab jedoch, dass dem Mann aberkannt worden war, in Deutschland von seiner ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, was einem Fahrerlaubnisentzug gleich kommt. Die Weiterfahrt musste ein Begleiter mit gültiger Fahrerlaubnis fortsetzen. Gegen den Ungarn wird ein Strafverfahren eingeleitet.
A3/Hunderdorf: Keine Versicherung - Auto zwangsstillgelegt
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kontrollierten Fahnder der Verkehrspolizei Deggendorf auf einer Rastanlage an der A3 bei Hunderdorf, Fahrtrichtung Frankfurt, ein Auto aus dem Ruhrgebiet. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass das Fahrzeug wegen fehlender Haftpflichtversicherung zur Zwangsstilllegung ausgeschrieben war. So entfernten die Beamten die Zulassungsplaketten der Kennzeichen und zogen den Fahrzeugschein ein. Gegen den Verantwortlichen wird ein Strafverfahren eingeleitet.