Biber zum Abschuss frei gegeben
Landratsamt kann zur Abwendung wirtschaftlicher Schäden Genehmigungen erteilen
13. November 2018, 16:13 Uhr aktualisiert am 13. November 2018, 17:22 Uhr
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Redaktion Deggendorf
Biber (Castor fiber) sind grundsätzlich nach dem Bundesnaturschutzgesetz stark geschützt. Zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden, im Interesse der Gesundheit des Menschen sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit kann es in bestimmten Gebieten nach der sogenannten Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AAV) des Freistaates Bayern gestattet werden, Biber in der Zeit vom 1. September bis 15. März zu fangen und zu töten.
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