Plattling
Im zweiten Anlauf: Zirkusdirektor bekommt Ben doch nicht zurück
17. März 2016, 11:58 Uhr aktualisiert am 17. März 2016, 11:58 Uhr
Verwirrspiel um den Zirkusbären Ben: Das Tier bleibt nun doch auf einem Gnadenhof - das Gericht hat den Antrag seines Besitzers abgelehnt. Allerdings erst im zweiten Anlauf.
Denn zunächst sah es ganz danach aus, als würde Ben wieder zurück in den Zirkus kommen: Sein Besitzer hatte beim Verwaltungsgericht in Regensburg einen entsprechenden Antrag gestellt. Er forderte seinen Bären unverzüglich zurück. Er lege Wert darauf, Ben besuchen und füttern zu dürfen. Außerdem seien Bären "äußerst sensible Tiere", die Nahrung verweigen, wenn "ihre bisherige Bezugsperson nicht mehr zur Verfügung stehen" würde. Das sei durch die Beschlagnahme des Bären durch das Landratsamt der Fall gewesen.
Wie berichtet hatten die Behördenmitarbeiter Ben am Montag beschlagnahmt. Sie warfen seinem Besiter vor, das Tier nicht artgerecht zu halten. So sei Ben unbetreut, ohne Futter und Wasser und ohne Beschäftigungsmöglichkeit in eine verdunkelte Gitterbox gesperrt worden. Beim Versuch, den Bären zu beschlagnahmen, kam es dann zu Auseinandersetzungen zwischen den Tierschützern und Mitarbeitern des Zirkus. Bens Besitzer wollte mit dem Tieranhänger fliehen und durchbrach dabei einen Zaun, wurde aber schlussendlich gestoppt. Anschließend wurde Ben von den Mitarbeitern des Landratsamtes auf einem Gnadenhof untergebracht.
Sein Besitzer wandte sich daraufhin an das Gericht und forderte Ben bis spätestens Donnerstag, 12 Uhr, zurück. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht entschied aufgrund von formalen Fehlern, dass die Beschlagnahme des Bären durch das Landratsamt rechtswidrig war. So hatte das Landratsamt laut Gericht den Beschluss nur mündlich, nicht aber schriftlich begründet, wie es § 80 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung verlangt hätte. Außerdem sei mit der Maßnahme bereits begonnen worden, als die Anordnung noch gar nicht bekannt gegeben war - das passierte erst während des laufenden Vollzugs. Zwar sei laut Gericht tatsächlich davon auszugehen, "dass die Haltung des Bären Ben im Zeitpunkt der Anordnungen nicht im Einklang mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften stand", trotzdem hätte die Behörde nicht von den gesetzlichen Vorgaben abweichen dürfen. Die Beschlagnahmung des Bären sei damit "formell rechtswidrig" gewesen und musste aufgehoben werden.
Das Landratsamt erließ daraufhin sofort einen neuen Bescheid zur Beschlagnahme - diesmal fehlerfrei - und legte ihn dem Gericht vor. Mit Erfolg: In einem Eilbeschluss teilte das Gericht am Donnerstag mit, dass Ben doch nicht an seinen Besitzer ausgehändigt wird. Die Beschlagnahme des Bären sei wegen der wiederholten Vernachlässigungen des Tieres nicht zu beanstanden. Und da die zuvor monierten Fehler nun behoben seien, sah die Kammer keinen Grund, das Tier seinem Besitzer zurückzugeben. Bis auf weiteres bleibt der Bär also auf einem Gnadenhof.
Zu Ende ist die "Causa Ben" aber wohl immer noch nicht: Denn auch das Landratsamt Deggendorf prüft rechtliche Schritte gegen den Besitzer des Zirkusbären. Dabei geht es um Verstöße gegen das Tierschutzrecht. Außerdem drohen dem Mann Anzeigen wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstand.