Rechtsstreit

Freistaat muss für barrierefreie Tür in Deggendorf zahlen


Eine automatische Tür am Robert-Koch-Gymnasium.

Eine automatische Tür am Robert-Koch-Gymnasium.

Von dpa

Der Freistaat muss den Einbau einer barrierefreien Schultür in Deggendorf bezahlen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtsgerichtshof in München fällte eine entsprechende Entscheidung im Streit zwischen dem Landkreis Deggendorf und dem Freistaat - nachdem bereits das Verwaltungsgericht Regensburg in erster Instanz so geurteilt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof habe die Berufung des Freistaats zurückgewiesen, teilte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mit.

In dem Rechtsstreit geht es um eine automatische Eingangstür, die am staatlichen Robert-Koch-Gymnasium in Deggendorf für 28.000 Euro eingebaut wurde, um einer schwerbehinderten Lehrkraft einen unkomplizierten Zugang vom Parkplatz zum Gebäude zu ermöglichen. Der Landkreis war der Meinung, der Freistaat als Arbeitgeber müsse für die Tür zahlen. Der Freistaat hingegeben argumentierte, die Kosten müsse der Landkreis als Schulaufwandsträger übernehmen.

Die Nebentür wurde laut Landkreis extra für die betroffene Lehrerin eingebaut und wird auch nur von ihr - mit einer Fernbedienung gesteuert - genutzt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Freistaat kann sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden.