Nach Ende der Bekanntmachung ging beim Verwaltungsgericht keine Klage ein
Dritte Autobahnausfahrt nun "unanfechtbar"
2. Oktober 2019, 18:00 Uhr aktualisiert am 2. Oktober 2019, 18:00 Uhr
Aufatmen in Sachen "Dritte Autobahnauffahrt Plattling": Es ist hinlänglich bekannt, wie Klageverfahren den Baubeginn von Großprojekten verzögern können. Was im Großen gilt, gilt auch im verhältnismäßig kleinen: In Sachen Autobahnanschlussstelle Plattling aber muss sich keiner mehr Sorgen machen, dass eine Klage beim Verwaltungsgericht den Bau noch aufhalten könnte. Die Klagefrist ist verstrichen, keine Klage eingereicht worden, wie dem Plattlinger Anzeiger auf Anfrage am Dienstagabend bestätigt wurde. Der Bescheid der Regierung von Niederbayern ist damit "unanfechtbar".
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