Landgericht Deggendorf
Bruder attackiert? Syrer (22) vor Gericht
28. Januar 2019, 7:00 Uhr aktualisiert am 28. Januar 2019, 7:00 Uhr
Am Montag ab 9 Uhr muss sich ein 22 Jahre alter syrischer Asylbewerber vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Deggendorf wegen des Vorwurfs der versuchten gefährlichen Körperverletzung verantworten.
Der Beschuldigte lebte im Sommer 2018 in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber im Landkreis Regen. Dort soll der Beschuldigte mit einem Messer auf seinen Bruder losgegangen sein. Zum Zeitpunkt des Angriffs soll sich dieser allerdings auf der Rückbank eines Autos befunden haben. Entgegen der Erwartung des Beschuldigten soll das Messer die geschlossene Seitenscheibe nicht durchschlagen haben, so dass der Bruder des Beschuldigten unverletzt geblieben ist. Bereits zuvor soll der Beschuldigte Todesdrohungen gegenüber seinem Bruder ausgesprochen haben. Durch den Messerangriff soll an dem Fahrzeug ein Sachschaden in Höhe von etwa 200 Euro eingetreten sein.
Die Staatsanwaltschaft geht nach Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens davon aus, dass der Beschuldigte an einer psychotischen Störung leidet, deren Symptome denen einer Schizophrenie ähneln würden. Dementsprechend soll der Beschuldigte bei dem geschilderten Geschehen von akustischen Halluzinationen beeinflusst gewesen sein. Der Beschuldigte habe, so die Staatsanwaltschaft weiter, im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehandelt, es könne aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Schuldfähigkeit gänzlich aufgehoben war.
Das Gericht wird deshalb zu prüfen haben, ob von dem Beschuldigten auch in Zukunft die Gefahr der Begehung gleichgelagerter Straftaten ausgeht und deshalb zum Schutz der Allgemeinheit die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses anzuordnen ist.
Der Beschuldigte bestreitet, die geschilderte Tat begangen zu haben. Er befindet sich aufgrund eines sogenannten Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Deggendorf bereits jetzt seit mehreren Monaten vorläufig in einer solchen psychiatrischen Einrichtung. Das von der Staatsanwaltschaft eingeholte Sachverständigengutachten attestiert dem Beschuldigten eine Bagatellisierungstendenz hinsichtlich des geschilderten Geschehens; er lege zudem keinerlei Krankheitseinsicht an den Tag.
Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr; es sollen insgesamt drei Zeugen und ein Sachverständiger vernommen werden.