Roding

Vergewaltigungs-Prozess: Wer sagt hier die Wahrheit?

Versionen der Angeklagten und des Zeugen gehen weit auseinander.


Hatte ein Rodinger mit seiner sechs Jahre jüngeren Arbeitskollegin vor mehr als zwei Jahren eine Affäre oder musste diese unter Androhung von Repressalien sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen? - Diese Frage muss derzeit die Strafrichterin des Amtsgerichts Regensburg klären, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die 47-jährige wegen falscher Verdächtigung erhoben hat. Vorher hatte sie das Ermittlungsverfahren gegen den 53-jährigen wegen Vergewaltigung aus erwiesener Unschuld eingestellt.

Wie berichtet hatte die Angeklagte am ersten Verhandlungstag ausführlich geschildert, wie sie von ihrem Vorgesetzten über Monate hinweg schikaniert worden sei. Mit der Drohung, sie sonst weiterhin zu mobben, soll er sie genötigt haben, seine Küsse und Handgreiflichkeiten zu ertragen.

Dieser Darstellung widersprach der damalige Abteilungsleiter am Mittwoch in seiner dreistündigen Vernehmung als Zeuge. Er sei mit ihrer Arbeitsleistung stets voll zufrieden gewesen. Das habe sich geändert, als sie Schichtleiterin wurde. Für diese Aufgabe sei sie nicht geeignet gewesen und sollte deshalb ausgetauscht werden. Dies habe aber der Betriebsleiter abgelehnt. Er selbst habe sich ihr gegenüber stets hilfsbereit gezeigt, was zu einer intensiven Zusammenarbeit geführt habe.

Im Januar 2016 sei es in der Teeküche zu einem ersten Kuss gekommen. Sie habe dabei ihren Kopf nicht weggedreht, sondern ihn anschließend gefragt, was der Kuss bedeutet. Er habe darauf geantwortet: "Weil Du eine schöne Frau bist."

Danach hätten sie abgesprochen, sich zwei- bis dreimal wöchentlich in der Teeküche zu treffen, wo es zu weiteren Küssen kam. Zwei Kollegen hätten sie dabei beobachtet, einer davon sogar fotografiert. In dieser Zeit hätten sie auch zahlreiche Whatsapps ausgetauscht, auch als die Angeklagte im Urlaub war.

Nach ihrer Rückkehr habe sie ihn in der Teeküche spontan umarmt, geküsst und gesagt "Ich habe Dich vermisst." Bei zwei Gelegenheiten sei es im Lager zu Küssen und mehr gekommen. Einmal habe sie ihn sogar an die Hand genommen und gesagt "Komm mit." Hinterher habe er sie gefragt, ob sie das bereuen würde. Sie habe darauf geantwortet: "Nein, im Gegenteil.".

Nach der Versetzung der Angeklagten in eine andere Abteilung habe es dann zwei Treffen in der Nähe des Freibades gegeben. Auch in seinem Auto habe man geknutscht. Auf ihren Wunsch besuchte er sie auch mehrere Male zu Hause.

Seine Ehefrau sei schon misstrauisch geworden, weil er auch noch spät abends WhatsApp-Nachrichten verschickte. Deshalb habe er der Angeklagten eröffnet, dass er die Beziehung beenden will. "Ich habe die Schnauze voll gehabt wegen meiner Frau und dem Gerede von Kollegen". Doch die Angeklagte habe ihn weiter mit Whatsapps bombardiert.

Deshalb habe er ihrem Ehemann anonym einen Zettel geschrieben. In dem stand, dass seine Ehefrau seit Monaten fremd gehen würde und er sie beim Küssen beobachtet hätte. Er wollte einfach, dass endlich Schluss ist.

Seine Ehefrau habe erst von der Affäre erfahren, als die Angeklagte Anzeige gegen ihn erstattete. Seitdem ist in ihrer Ehe nichts mehr so, wie es war. Seine Frau und die Kinder hätten nie gedacht, dass er ein Verhältnis mit einer anderen hat. Seine Frau würde seitdem unter Schlafstörungen leiden und müsse Medikamente nehmen. Auch sei es Stadtgespräch. Hinzu komme noch, dass er an seinem neuen Arbeitsplatz 500 Euro monatlich weniger verdienen würde. Im Arbeitsgerichtsverfahren sei die fristlose Kündigung in eine betriebsbedingte Kündigung umgewandelt worden, nicht zuletzt wegen seines Gesundheitszustandes. Auch habe er eine fünfstellige Abfindung bekommen.

Der Prozess dauert an.