Pedalritter
Radweg, Straße, links oder rechts?
18. April 2019, 19:26 Uhr aktualisiert am 18. April 2019, 19:26 Uhr
![Schnappschuss an der Regenbrücke: Dieser Gehweg stadteinwärts rechts ist nicht mit einem Radfahrerschild ausgezeichnet. Das beutetet, Radler müssen die Fahrbahn benutzen oder den gegenüberliegenden Bürgersteig. Diesen reinen Gehweg für Fußgänger dürfen nur Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr benutzen. Und Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, wenn sie das noch wollen, also freiwillig.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/6/2/0/0/0/5/tok_d3e65c46a047671caab86d643c1975f9/w800_h450_x800_y450_a5288ef9-e3d8-49fd-a197-f161d385d2a1_1-0bfda800ffadde32.jpg)
J. Heigl
Schnappschuss an der Regenbrücke: Dieser Gehweg stadteinwärts rechts ist nicht mit einem Radfahrerschild ausgezeichnet. Das beutetet, Radler müssen die Fahrbahn benutzen oder den gegenüberliegenden Bürgersteig. Diesen reinen Gehweg für Fußgänger dürfen nur Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr benutzen. Und Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, wenn sie das noch wollen, also freiwillig.
Dürfen Radfahrer ab der Regenrücke nach Mitterdorf auf dem linken und rechten Bürgersteig fahren? Müssen sie den Radweg benutzen oder dürfen sie auch auf der Straße fahren? Unsicherheit herrscht, weshalb Polizeihauptkommissar André Schramm auf Nachfrage der Chamer Zeitung/Rodinger Kurier aufklärt.
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