Bundeswehr in Roding

Befehl von oben muss jetzt umgesetzt werden

Generelles Betretungsverbot für Standortübungsplatz ab 1. April


Ab diesem Parkplatz an der Schorndorfer Straße ist das Betreten des Übungsplatzes ab 1. April generell verboten.

Ab diesem Parkplatz an der Schorndorfer Straße ist das Betreten des Übungsplatzes ab 1. April generell verboten.

Für Oberstleutnant (OTL) Michael Hanisch als Standortältesten in der Arnulf-Kaserne ist es ein Befehl von oben, den er umsetzen muss. Für die Bürger der Stadt Roding sind es einschneidende Änderungen, was das Betreten des Standortübungsplatzes betrifft. Ab 1. April tritt ein generelles Betretungsverbot in Kraft, das auch außerhalb der übungsfreien Zeit an Wochenenden gilt.

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