Rodinger Initiative mit Wirkung auf Bayern
Auch nächste Instanz bestätigt Attest-Urteil
9. Dezember 2020, 14:20 Uhr aktualisiert am 9. Dezember 2020, 14:20 Uhr
![Fast zwei Monate nach der Initiative von Alexander Peintinger für belastbare und nachprüfbare Atteste im Falle einer Befreiung von der Mund-Nasen-Bedeckung hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Regensburg abgelehnt und dem Rodinger Schulleiter erneut Recht gegeben](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/7/7/1/0/9/7/tok_ba974877d83f0c6facedafcc98fc56ab/w800_h450_x800_y450_91ed461d-9c7e-4825-84ec-16f9a25d2c92_1-6e01006d73defc69.jpg)
Josef Heigl
Fast zwei Monate nach der Initiative von Alexander Peintinger für belastbare und nachprüfbare Atteste im Falle einer Befreiung von der Mund-Nasen-Bedeckung hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Regensburg abgelehnt und dem Rodinger Schulleiter erneut Recht gegeben
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als nächste Instanz hat das Urteil aus Regensburg bestätigt. Demnach ist die Beschwerde, von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände befreit zu sein, nicht begründet. Für Realschuldirektor Alexander Peintinger, der die Angelegenheit um belastbare Atteste angestoßen hatte, ist damit ein juristischer Schlussstrich gezogen.
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