Aufgeschrieben

Warum hat die Furtherin ein Knöllchen bekommen?


Einmal mehr macht der Zweckverband Kommunale Verkehrsaufsicht Oberpfalz von sich reden. Rechtlich ist der Strafzettel okay

Einmal mehr macht der Zweckverband Kommunale Verkehrsaufsicht Oberpfalz von sich reden. Rechtlich ist der Strafzettel okay

Frei nach Polt möcht’ man sagen: Ja muss des sei? Braucht’s des? Da bekommt eine Furtherin einen Strafzettel, weil sie ihren Wagen – so der Vermerk – ohne Parkscheibe im Halteverbot abgestellt hat. Dabei liegt das Ding drin, ist offenbar richtig eingestellt. Der oder die Mitarbeiterin des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit aber hat sie offenbar nicht gesehen, denn im Vermerk steht: Sie habe keine Parkscheibe eingelegt und sie stand außerdem im eingeschränkten Halteverbot.

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